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Informationen zur Störerhaftung

Die aktuelle Rechtslage

Wird über einen Internetzugang eine Rechtsverletzung (z.B. illegales Filesharing) begangen, besteht zunächst die tatsächliche Vermutung, dass der Anschlussinhaber als Täter für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Sofern der Anschlussinhaber diese Vermutung ausreichend erschüttert, wird er möglicherweise immernoch als Störer zur Rechenschaft gezogen (sog. Störerhaftung). Zivilrechtlich drohen hohe Lizenzkosten, Abmahngebühren und die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung. Bei schwerwiegenden Delikten kommt es üblicherweise ohne Vorwarnung zu einer Hausdurchsuchung und die damit verbundene Beschlagnahmung von Computern und Datenträgern.

Woher wissen Anwälte oder Ermittlungsbehörden, von welchem Anschluss die Rechtsverletzung erfolgte?

Von Ihrem Internet-Provider erhalten Sie eine eindeutige IP-Adresse zugeteilt, die bei jeder Handlung im Internet übermittelt wird. Viele Internet-Provider speichern für mehrere Wochen, welche IP-Adresse in einem bestimmten Zeitraum einem Kunden zugeteilt war. Im Falle einer Rechtsverletzung kann Ihr Internet-Provider Ihre Kundendaten herausgeben.

Übersicht der Speicherdauern
BGH-Urteil III ZR 391/13

Wie kann OpenSpot Sie schützen?

Mit OpenSpot wird der Datenverkehr der Hotspot-Nutzer über unsere Server umgeleitet. Damit ist nicht mehr Ihre IP-Adresse sichtbar, sondern die von OpenSpot. Als registrierter Provider bei der Bundesnetzagentur (Reg.-Nr.: 14/193) berufen wir uns im Falle einer Rechtsverletzung auf das Providerprivileg. Außerdem verfügen wir als RIPE-Mitglied über eigene IP-Adressen.

Wir beantworten Ihre Fragen!

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